Öffentlich rechtlicher Nachweis (GEG)

Neubauten müssen den Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) genügen. Ebenfalls müssen auch Sanierungsmaßnahmen, welche die energetische Effizienz der Gebäudehülle erhöhen, diese gesetzlichen Pflicht erfüllen.

Dieses geschieht in Form eines Nachweises, dem eine energetische Berechnung der Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie des Mindestwärmeschutzes und sommerlichen Wärmeschutzes des Gebäudes zugrunde liegt.

Der GEG-Nachweis ist während der Planungsphase zu erstellen und den verantwortlichen Behörden zu übergeben. Den genauen Zeitprunkt der Vorlage regelt das jeweilige Landesrecht.